Fast jeder Gastronom hat es schon einmal getan: Er hat seine Gäste "vor die Tür gesetzt". Sie sitzen dann in seinem gastronomischen Außenbereich und genießen bei schönem Wetter ihren Cappuccino und ihr Essen in eines der zahlreichen Straßencafés und Wirtshäusern der Altstadt. Für den Wirt war der Weg nach draußen weit. Er führte erst einmal schnurstracks durch den "Behördendschungel".
Denn die Straße gehört uns allen. Jeder Bürger darf sie unabhängig von Alter und Geschlecht genehmigungs- und gebührenfrei zu jeder Tages- und Nachtzeit nutzen - ganz egal, ob es sich um eine Fußgängerzone oder einen öffentlichen Gehweg handelt. Eine Außenbewirtschaftung, bei der Stühle und Tische rund um das Lokal aufgestellt werden, ist da erst einmal nichts anderes als ein "Eingriff in den Straßenverkehr, in die öffentliche Ordnung", sagt der Gesetzgeber. Er macht dabei keine Unterschiede zwischen Gastronomen oder Einzelhändlern. Es gilt für jeden, der vor seinem Geschäft auf öffentlichen Flächen Stühle, Tische oder Warenauslagen anbringt. Wer das auf eigene Faust tut, riskiert eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Gerade im Frühling und im Sommer wimmelt es in den Städten nur so von Leuten, die gemütlich an vielen Straßenecken und in Fußgängerzonen verweilen. Das weiß der Gastronom nur zu gut und deshalb wurde zu diesem Zweck die gastronomische Sondernutzungserlaubnis geschaffen.
Dieses Bild sehen Städte und Gemeinden gern: Ihr Ort ist Anlaufstelle für zahlreiche Bürger. Unbeschwert genießen Einheimische und Touristen ihren Aufenthalt, bummeln durch die Straßen, sitzen an einladend gedecken Tischen mit besonderen Tischwäschen aus Wachstuch oder Baumwollstoffen und geben Geld aus. Da muss man dem Bedürfnis der Gastronomen, sich bei der Bewirtschaftung flächenmäßig erweitern zu wollen, schon einmal Rechnung tragen. Immerhin beschert die gastronomische Freiluftkultur den Wirten nicht nur ein kräftiges Umsatzplus. Gastronomen benötigen im Außenbereich allerdings wetterfeste Tischbeläge, die leicht zu reinigen sind. Die Außenwirkung für die Städte selbst ist unbezahlbar. Wenn dann noch Veranstaltungen auf Gemeindegrund hinzukommen - nicht auszudenken, wie groß die Anziehungskraft auf Touristen dann wäre. Unter diesen Umständen muss man den "Eingriff in den Straßenverkehr" einfach gestatten.
Natürlich ist das Ganze an ein paar Bedingungen geknüpft. Wenn der Gastronom sich mit dem Gedanken trägt, über einen begrenzten Zeitraum oder auch ganzjährig eine Außenbewirtschaftung rund um sein Lokal anzubieten und er mit dem entsprechenden Antrag den Weg zum Ordnungs- bzw. Straßenverkehrsamt gefunden hat, muss er folgendes gewährleisten können:
Nur unter diesen Bedingungen ist die Stadt bereit, eine Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Wie teuer das für den Gastronomen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Mitglied im Händlerbund ab 80 € versandkostenfrei
über 25 Jahre Erfahrung kostenlose Maßanfertigung
über 1 Mio. zufriedene Kunden aufgerollter Versand möglich
sicherer Einkauf schnelle Lieferung