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Gastronomische Sondernutzungserlaubnis - Tische im Außenbereich mit beschichteten Tischbelägen schonen und schützen

Fast jeder Gastronom hat es schon einmal getan: Er hat seine Gäste "vor die Tür gesetzt". Sie sitzen dann in seinem gastronomischen Außenbereich und genießen bei schönem Wetter ihren Cappuccino und ihr Essen in eines der zahlreichen Straßencafés und Wirtshäusern der Altstadt. Für den Wirt war der Weg nach draußen weit. Er führte erst einmal schnurstracks durch den "Behördendschungel".

Gastronomische Sondernutzungserlaubnis

Auf die Straße setzen - nicht ohne Erlaubnis

Denn die Straße gehört uns allen. Jeder  Bürger darf sie unabhängig von Alter und Geschlecht genehmigungs- und gebührenfrei zu jeder Tages- und Nachtzeit nutzen - ganz egal, ob es sich um eine Fußgängerzone oder einen öffentlichen Gehweg handelt. Eine Außenbewirtschaftung, bei der Stühle und Tische rund um das Lokal aufgestellt werden, ist da erst einmal nichts anderes als ein "Eingriff in den Straßenverkehr, in die öffentliche Ordnung", sagt der Gesetzgeber. Er macht dabei keine Unterschiede zwischen Gastronomen oder Einzelhändlern. Es gilt für jeden, der vor seinem Geschäft auf öffentlichen Flächen Stühle, Tische oder Warenauslagen anbringt. Wer das auf eigene Faust tut, riskiert eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Gerade im Frühling und im Sommer wimmelt es in den Städten nur so von Leuten, die gemütlich an vielen Straßenecken und in Fußgängerzonen verweilen. Das weiß der Gastronom nur zu gut und deshalb wurde zu diesem Zweck die gastronomische Sondernutzungserlaubnis geschaffen.

Die Kultur der Freiluftgastronomie - besondere Tischwäsche gehört dazu

Dieses Bild sehen Städte und Gemeinden gern: Ihr Ort ist Anlaufstelle für zahlreiche Bürger. Unbeschwert genießen Einheimische und Touristen ihren Aufenthalt, bummeln durch die Straßen, sitzen an einladend gedecken Tischen mit besonderen Tischwäschen aus Wachstuch oder Baumwollstoffen und geben Geld aus. Da muss man dem Bedürfnis der Gastronomen, sich bei der Bewirtschaftung flächenmäßig erweitern zu wollen, schon einmal Rechnung tragen. Immerhin beschert die gastronomische Freiluftkultur den Wirten nicht nur ein kräftiges Umsatzplus. Gastronomen benötigen im Außenbereich allerdings wetterfeste Tischbeläge, die leicht zu reinigen sind. Die Außenwirkung für die Städte selbst ist unbezahlbar. Wenn dann noch Veranstaltungen auf Gemeindegrund hinzukommen - nicht auszudenken, wie groß die Anziehungskraft auf Touristen dann wäre. Unter diesen Umständen muss man den "Eingriff in den Straßenverkehr" einfach gestatten.

Regeln für die Erteilung einer gastronomischen Sondernutzungserlaubnis

Natürlich ist das Ganze an ein paar Bedingungen geknüpft. Wenn der Gastronom sich mit dem Gedanken trägt, über einen begrenzten Zeitraum oder auch ganzjährig eine Außenbewirtschaftung rund um sein Lokal anzubieten und er mit dem entsprechenden Antrag den Weg zum Ordnungs- bzw. Straßenverkehrsamt gefunden hat, muss er folgendes gewährleisten können:

  • Beeinträchtigung des öffentlichen Raumes vermeiden - das Aufstellen von Stühlen und Tischen darf die Durchlässigkeit des Verkehrs (Fußgänger, Radfahrer, Autos) nicht behindern.
  • Bedrohung des Straßenverkehrs vermeiden - das Aufstellen von Stühlen und Tischen darf nicht an unübersichtlichen Stellen oder stark befahrenen Straßen geschehen.
  • Abnutzung des Straßenzustandes - durch die Freischankflächen darf sich der Zustand der Straße nicht wesentlich verschlechtern.
  • Verschmutzung im öffentlichen Raum vermeiden - besonders, wenn Speisen zur Mitnahme angeboten werden, muss darauf geachtet werden, dass die Straße nicht verunreinigt wird.
  • Baugestalterische Belange - in einer Kurstadt, die sich der Erholung und dem Gesundheitsgedanken verschrieben hat, wird beispielsweise eine Imbissbude ungern gesehen. Die kulturelle Ausrichtung der jeweiligen Gemeinde ist daher zu beachten.
  • Möblierungselemente - gastronomische Möblierungselemente, wie Stühle und Tische, aber auch Überdachungen wie Sonnenschirme und Segel zum Witterungsschutz müssen aus hochwertigen Materialien bestehen, den Straßenraum nicht überfrachten und einheitlich gestaltet sein.
  • Begrünungselemente - mobile Objekte, wie Pflanzenkübel und Menütafeln, dürfen nur an bestimmten Stellen und in ausreichendem Abstand aufgestellt werden .
  • Bei Veranstaltungen - die Aufbauten der einzelnen Stände müssen in Anzahl, Art sowie nach dem jeweiligen Betreiber benannt werden.
  • Aufstellung einer Bühne - die Platzierung und die Abmessung der Bühne müssen bekannt gegeben werden bzw. dürfen bestimmte Vorgaben nicht überschreiten.

Sondernutzungsgebühr

Nur unter diesen Bedingungen ist die Stadt bereit, eine Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Wie teuer das für den Gastronomen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Die Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der städtischen Gebührensatzung.
  • Je nach bevorzugter Geschäftslage wird die Stadt in unterschiedliche Gebührenzonen eingeteilt.
  • Die Gebühren sind abhängig von der Nutzung (z.B. gastronomische Freischankfläche, Veranstaltung etc. sowie der Größe der Verkehrsfläche).
  • Der Preis wird pro m² und pro Monat abgerechnet.

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